Das Auslaufen der Übergangsregelungen für die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten am 1. Mai erfordert ein entschlossenes Vorgehen, um illegalen Praktiken vorzubeugen und zu ahnden.
Das geht am besten durch die Festsetzung allgemeinverbindlicher Lohn- und Arbeitsbedingungen auf der Grundlage von Tarifverträgen. Außerdem brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn. Hier sind der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien gefordert.
Gute allgemeinverbindliche Rahmenbedingungen nutzen nur dann, wenn über ihre Einhaltung wirkungsvoll gewacht wird. Daher ist eine personelle und organisatorische Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Zusätzlich muss die FKS in die Lage versetzt werden, zukünftig verstärkt verdachtsunabhängige Kontrollen vor allem im gesamten Baubereich, aber auch in der Gebäudereinigungsbranche, durchführen zu können.
Wachstumskräfte und Erfolge am Arbeitsmarkt werden mit der Förderung legaler Arbeit und Ausbildung erzielt und nicht mit einem Wettbewerb über Lohn- und Sozialdumping. Die Bundesregierung muss sich auch auf europäischer Ebene für die Sicherung bestehender Sozial- und Arbeitsstandards einzusetzen. Gerade der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die konzerninterne Entsendung von Arbeitnehmern gibt Anlaß zu großer Sorge.
In seiner jetzigen Form weitet er die Möglichkeiten zur konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unverhältnismäßig aus. Die Einhaltung und Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen insbesondere auch in den Branchen des Handwerks würde durch eine solche Richtlinie erheblich erschwert.