Arbeitsmarktpolitik
Auf Grund der vom Bundesarbeitsgericht festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP sind auch die in der Vergangenheit von ihr abgeschlossenen Tarifverträge der Leiharbeit nichtig. Deshalb haben die betroffenen Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen einen Anspruch darauf, mit vergleichbaren Stammbeschäftigten gleichbehandelt zu werden und für die Vergangenheit die Lohndifferenz zu verlangen (equal pay).

Die Versuche der deutschen Wirtschaft, den Niedriglohnsektor zu rechtfertigen, nehmen inzwischen groteske Züge an. Die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INMS)“ hat sich mit der Behauptung, der Niedriglohnsektor sei ein Sprungbrett für gute Arbeit, endgültig selbst als neoliberale PR-Abteilung der Arbeitgeberverbände diskreditiert. Der Niedriglohnsektor ist kein Sprungbrett, sondern für Millionen von Beschäftigten eher eine Armutsfalle.
Wer als älterer Mensch arbeitslos wird, hat wenig Chancen auf eine neue Beschäftigung. Auch die Diskussion um den demografischen Wandel ändert daran bisher kaum etwas, heißt es im neuen Altersübergangsreport des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ). Nötig sind jetzt altersgerechte Bedingungen in den Betrieben und eine Weiterbildungsinitiative gegen den Fachkräftemangel.
Leiharbeiter, die nach den Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften bezahlt wurden, können rückwirkend Lohnnachzahlungen einfordern. Bereits im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen, jetzt wurde die Entscheidung veröffentlicht.
Die Konjunkturbarometer verkünden positive Signale. So wird davon ausgegangen, daß die Beschäftigung wächst. Das ist erfreulich, aber noch lange kein Grund zum Jubeln. Viele neue Jobs bieten weder soziale Sicherheit noch Perspektive, die Zahl der Langzeitarbeitslosen sinkt nur langsam.
Trotz des angeblichen Fachkräftemangels werden Praktikantinnen und Praktikanten immer noch als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Zu diesem Ergebnis kommt die neue wissenschaftliche Studie „Generation Praktikum 2011“ vom Deutschen Gewerkschaftsbund und von der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Im Mittelpunkt der Studie stehen Praktika nach dem Hochschulabschluss.
Das Auslaufen der Übergangsregelungen für die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten am 1. Mai erfordert ein entschlossenes Vorgehen, um illegalen Praktiken vorzubeugen und zu ahnden.
Die Arbeitnehmervertreter des DGB Bayern und des Kolpingwerkes Bayern in den bayerischen Handwerkskammern wenden sich mit einer gemeinsamen Resolution entschieden gegen die Vorstellung des Bayerischen Handwerkstags, einen weiteren Feiertag abzuschaffen.
Der DGB Bayern hat seine Studie "Leiharbeit in Bayern: Unreguliert - Unterbezahlt - Unsicher" vorgestellt. Ein zentrales Ergebnis: Leiharbeiter erhalten im Schnitt nur halb so viel Lohn wie regulär Beschäftigte. In der Spitze liegt die Lohndifferenz bei 60%. "Die systematische finanzielle Schlechterstellung von Leiharbeitern zeigt es deutlich: Durch Leiharbeit soll ein zweites, niedrigeres Entlohnungsniveau geschaffen und ein Arbeitnehmer zweiter Klasse etabliert werden", sagte der Vorsitzende des DGB Bayern, Matthias Jena, bei der Vorstellung des Reports.
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wussten es ohnehin: Ein-Euro-Jobs führen nicht zu einem Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt - im Gegenteil. Bestätigung fand diese Erkenntnis soeben auch im Bundesarbeitsministerium.
Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten 32 % aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich.