Gesundheitspolitik
Bayerische Hausärzte in Erklärungsnot (22.12.10)
Heute entscheidet der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) in einer Vollversammlung darüber ob man die Kassenzulassung in großer Anzahl zurück gibt. Was heißt das? Worum geht es eigentlich? Wie geht es weiter?
Anmerkungen und Erläuterungen vom DGB Regionsvorsitzenden Frank Firsching:
  
Was heißt das?
 
Um Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen auf „Krankenschein“, bzw. Kassenkarte behandeln zu dürfen, braucht ein niedergelassener Arzt eine Zulassung. Diese Zulassung kann ein freiberuflicher Arzt auch wieder zurückgeben. Tut er dies, ist es allen gesetzlichen Krankenkassen verboten Rechnungen dieses Arztes zu begleichen, es sei denn es läge ein Notfall vor. Die Rückgabe der Kassenzulassung gilt mindestens sechs Jahre. Für den Arzt bedeutet das, in dieser Zeit praktisch nur auf Privatrechnung behandeln zu dürfen.
 
Ein kollektiver Systemausstieg, den der BHÄV organisieren will, ist laut Sozialgesetzgebung illegitim. Selbst der Aufruf dazu. So hat dieser Aufruf des BHÄV bereits dazu geführt, dass gesetzliche Krankenkassen die Hausarztverträge mit dem BHÄV fristlos gekündigt haben. Jene Verträge, die den bayerischen Hausärzten wesentlich höhere Honorare sicherten. Diese fristlosen Kündigungen sind rechtens, führen allerdings nicht zum Entzug der Zulassung. Es endet nur der Hausärztevertrag, nicht die medizinische Betreuung der Patienten durch den jeweiligen Hausarzt.
 
Worum geht es eigentlich?
 
Im Grundsatz zielt die Aktion des BHÄV auf die Gesundheitspolitik von FDP Minister Philip Rösler. Er will, dass die Hausarztverträge nur noch bis 2015 von den Hausarztverbänden abgeschlossen werden können. Danach soll wieder die kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zuständig sein. Dadurch fürchten die Hausärzte Einbußen ihrer derzeitigen Honorare.
 
Wie geht es weiter?
 
Erklären am heutigen Mittwoch mindestens 60% der BHÄV- Mitglieder in Nürnberg ihre Bereitschaft ihre Zulassung zum 01.01.11 zurück zu geben, eskaliert die Auseinandersetzung. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten verlieren diese Hausärzte ihre Kassenzulassung zum 01.07.11 für jeweils mindestens sechs Jahre. Die Sicherstellung des Versorgungsauftrages würde von der KV an die Krankenkassen übergeben. Das hieße, jede Krankenkasse müsste ihren Versicherten medizinische Versorgungsangebote unterbreiten. Dies könnten die Kassen über Verträge mit Krankenhäusern, Fachärzten oder denjenigen Hausärzten verwirklichen, die nicht ausgestiegen sind.
In Städten wäre es für die Kassen weniger problematisch die entstehenden Lücken zu schließen, als in ländlich strukturierten Gebieten.
 
Kommen die 60% Ausstiegswilligen nicht zusammen, werden wohl kaum einzelne Hausärzte ihre Zulassung zurückgeben. Alles bliebe beim Alten. Mit Ausnahme der gekündigten Verträge zur Hausarzt zentrierten Versorgung (Hausarztverträge, HzV). Für die Hausärzte entfallen die Zusatzhonorare, für die eingeschriebenen Versicherten dort vereinbarte Zusatzleistungen aus dem jeweiligen Vertrag.
 
Hintergründe
 
Eigentlich ist es grotesk. Die Hausärzte mit den bundesweit höchsten Honoraren, fürchten um ihre Existenz, wenn sie finanziell das Niveau ihrer Kollegen in Schleswig- Holstein, Hessen oder Sachsen- Anhalt erreichen. Dabei sind die Unterschiede beachtlich. Je nach Hausarztvertrag des BHÄV beträgt der Fallwert in Bayern (durchschnittliche Vergütung pro behandelten Fall) ungefähr 84 oder 76 Euro. Ohne HzV sind es in Bayern über die KV immerhin rund 60 Euro. Der Bundesdurchschnitt hingegen beläuft sich auf 45 Euro Fallwert!
 
Gleichwohl liegt das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines bayerischen Hausarztes klar über 100 000 Euro. Vor Steuern aber nach Abzug aller Praxiskosten, wie Miete, Energie und Personalkosten. An dieser Stelle fragt sich der denkende Kassenpatient mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von unter 30 000 Euro, wie hoch denn die angemessene Honorierung eines Hausarztes sein sollte.
Im Moment beträgt dies etwa das vierfache eines Durchschnitteinkommens. Ich denke das ist angemessen und sollte ausreichen, denn höhere Honorare für gut verdienende Ärzte müssen letztlich von den Versicherten mit Durchschnittverdienst bezahlt werden. Zur Not über Zusatzbeiträge, wie es Rösler, Merkel und Co beschlossen haben.
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