Lotse im Gesundheitssystem hat den Hausarzt die Politik genannt. Seine Tätigkeit sollte aufgewertet und besser bezahlt werden. Deshalb verpflichtete die Politik die gesetzlichen Krankenkassen schon 2007 zum Abschluss von Hausarztverträgen. Für die Patienten sollte zudem die Qualität der medizinischen Versorgung steigen.
Einige (nicht alle) Krankenkassen schlossen in der Folge Hausarztverträge ab. Als Vorreiter fungierte die AOK Bayern, die sich mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) einig wurde. Die Überlegung durchaus nachvollziehbar: Der Hausarzt sollte als Lotse im Gesundheitswesen helfen Kosten einzusparen, die z.B. durch Doppel- oder Dreifachuntersuchungen ausgelöst wurden. Daneben wurden zusätzliche Leistungen wie ein jährlicher Gesundheitscheck für die teilnehmenden Versicherten vereinbart. Einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme der Versicherten am Hausärztemodell schaffte die AOK Bayern mit der Aussetzung der Praxisgebühr für drei von vier Quartalen. Dafür erhielten die Hausärzte einen kräftigen Honorarbonus. Hunderte von Millionen Euro flossen ab 2009 so zusätzlich in die Kassen der über 7000 teilnehmenden Hausärzte in Bayern. Honorarsteigerungen von 20, 25 oder 30% waren wohl keine Seltenheit. Das im Krisenjahr 2009, wo andere in Kurzarbeit „Teilzeitarbeitslosengeld“ bezogen! Immerhin hatten sich alleine etwa 2,6 Millionen Kunden der AOK Bayern in das Hausärztemodell eingeschrieben. Dazu viele weitere bei den Ersatz- oder Betriebskrankenkassen, die anschließend Hausarztverträge abschlossen.
Im Dezember 2010 eskalierte dann die Situation. Der BHÄV unter dem Vorsitz von Dr. Hoppenthaler war weiterhin unzufrieden mit der Honorierung seiner Tätigkeit. Entgegen allen gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen sammelte der Verband Unterschriften für einen Ausstieg der bayerischen Hausärzte aus dem Kassensystem. Viele Hausärzte meinten ihre Patienten nicht mehr gegen Chipkarte sondern lieber gegen Bares behandeln zu wollen. Einige Krankenkassen werteten diesen radikalen Schritt als Vertragsbruch und kündigten infolge ihre Hausärzteverträge fristlos. Vorne weg, der mit über 40% Marktanteil regionale Branchenprimus AOK Bayern. Eine Medienschlacht begann. Der BHÄV schrie Zeder und Mordio, reichte Klage gegen die fristlose Kündigung der AOK Bayern ein. Praktisch gleichzeitig scheiterte der Verband mit seinem Vorhaben genügend Hausärzte zum Systemausstieg zu gewinnen. Die Inszenierung Ende Dezember in Nürnberg, vom Bayerischen Rundfunk teils live übertragen, scheiterte.
Inzwischen hat das bayerische Landessozialgericht die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung des Hausarztvertragen durch die AOK Bayern voll umfänglich bestätigt. Eine herbe Niederlage für den BHÄV, deren Vorsitzender Dr. Hoppenthaler schon vorher vom Amt zurücktrat. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht sogar den Status des BHÄV als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen infrage.
Wie geht es weiter?
Die gesetzliche Verpflichtung für die Krankenkassen zum Abschluss von Hausärzteverträgen besteht weiter. Die politische Zielsetzung hat sich auch nicht verändert. Wobei zu konstatieren ist, dass sich die versprochenen Einsparungen für die Kassen durch den Hausärztevertrag wohl nicht einstellten und die Steigerung der qualitativen Versorgung der Versicherten mit der Honorarsteigerung nicht mithalten konnte. Für die Kassen wohl auch ein (nachrangiger) Grund zur Kündigung.
Da im Moment z.B. für die Versicherten der AOK Bayern kein Hausarztvertrag besteht, die gesetzliche Verpflichtung dazu jedoch weiterhin besteht, muss neu verhandelt werden. Diese Verhandlungen sind angelaufen.
Ohne ein Prophet zu sein, ist klar, dass sich die Konditionen der Hausarztverträge zu Lasten der Ärzte verschieben werden. Die Kassen werden zu prüfen haben, ob Fehlanreize wie z.B. die Befreiung der Praxisgebühr gesetzt wurden. Welche Vorteile durch die Versicherten wirklich wahrgenommen wurden. Ob sich die Behandlungsqualität verbessert hat und welchen Preis man für die Qualitätsverbesserung bereit ist zu bezahlen. Klar ist aber auch, dass es sich keine Kasse leisten kann, einerseits die Hausärzte deutlich besser zu honorieren um andererseits Zusatzbeiträge verlangen zu müssen.
Frank Firsching