Gesundheitspolitik
Pleite der CITY BKK: DGB fordert Konsequenzen der Regierung (18.05.11)
„Die Schließung der CITY BKK ist Anlass genug, den zerstörerischen Kassenwettbewerb, den die Einführung der Kopfpauschale auslöst, zu beenden“, erklärte Annelie Buntenbach, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB, am Dienstag in Berlin zu den Folgen der Schließung der CITY BKK:

„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die Verunsicherung der Versicherten der
Gesetzlichen Krankenversicherung schnellstens beendet. Es ist ein unerträglicher Skandal, dass Versicherte der CITY BKK von anderen Krankenkassen abgewimmelt werden. Das Bundesversicherungsamt und in letzter Konsequenz auch das Bundesgesundheitsministerium müssen das freie Wahlrecht der Versicherten sicherstellen. Es darf nicht billigend in Kauf genommen werden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung insgesamt in Verruf gerät.

Als weitere Konsequenz fordern wir die Bundesregierung auf, den Risikostrukturausgleich so zu verbessern, dass die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Belastungen der Krankenkassen tatsächlich ausgeglichen werden. An diesem Ausgleich müssen auch endlich die Privaten Krankenversicherungsunternehmen beteiligt werden.

Die Kopfpauschale muss gestoppt werden und der Wettbewerb endlich bei den Leistungsanbietern ansetzen, um die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und letztlich auch unnötige Kosten zu sparen. Wenn aber Krankenkassen nur noch um die Vermeidung der Kopfpauschale konkurrieren, ist ein flächendeckendes Kassensterben schon jetzt absehbar. Wir warnen eindringlich vor einer solchen Chaotisierung der GKV.“

DGB: Hinweise an die Versicherten der CITY BKK
Check-Liste für die nächsten Tage
1. Ruhe bewahren!
2. Umgehend neue Krankenkasse auswählen!
3. Formulare bei der Kasse anfordern (im Internet oder durch Anruf)!
4. Dann dort anmelden!
5. Ggf. Arbeitgeber informieren!

Es besteht kein Grund zur Panik

Den Versicherten entsteht im Schließungsfall kein Schaden. Sie können innerhalb von zwei Wochen (Pflichtversicherte) beziehungsweise drei Monaten (freiwillig Versicherte) zu einer anderen, frei wählbaren gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Der Versicherungsschutz bleibt jederzeit gewährleistet.
Aber sie müssen umgehend eine neue gesetzliche Krankenkasse wählen. Keine Sorge: Die Rechnungen von Ärzten etc. werden weiterhin beglichen. Die Leistungen der neugewählten Krankenkasse schließen direkt an die bisherigen an. Mitglieder und ihre beitragsfrei mitversicherten Angehörigen sind sofort nach der Schließung über die neu gewählte gesetzliche Krankenkasse versichert. Es besteht ein lückenloser Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog – ohne Zeitverlust.
Achtung: Wählt ein bisheriges CITY BKK-Mitglied keine neue Krankenkasse oder lässt die Wechsel-Frist (zwei Wochen) verstreichen, meldet der Arbeitgeber das Mitglied bei einer Krankenkasse an. Zunächst bei der Krankenkasse, wo das bisherige CITY BKK-Mitglied vorher Mitglied war.
Falls diese nicht mehr bekannt ist, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse aus. Bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erfolgt dies durch die Bundesagentur für Arbeit, bei Rentnerinnen und Rentnern durch den Rentenversicherungsträger.
Besonderheit bei freiwillig versicherten Mitgliedern: Hier muss der Wechsel allein bewältigt werden – innerhalb von drei Monaten. Wird dies versäumt, greift in der Regel eine „nachrangige Versicherungspflicht“ in der gesetzlichen Krankenversicherung. So ist auch in diesen Fällen für einen lückenlosen Versicherungsschutz gesorgt. Diese bisherigen CITY BKK-Mitglieder müssen sich an die letzte gesetzliche Krankenkasse vor der CITY BKK wenden.
Vorsicht: Freiwillig versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (49.500 Euro jährlich) sowie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte und Pensionäre dürfen das dreimonatige Beitrittsrecht keinesfalls versäumen.
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