Gesundheitspolitik
Hausärzte auf dem Rückzug (15.04.08)
Da hat sich Dr. Hoppenthaler wohl verspekuliert. Der mit großem Tamtam angekündigte Ausstieg der Hausärzte aus dem Abrechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung wird wohl nicht stattfinden. Zu gering ist die Quote der Befürworter im Hausärzteverband. In keinem Regierungsbezirk Bayerns konnte die selbst genormte Quote von 70% Aussteigern erreicht werden.
Deshalb verschieben die Funktionäre um Hoppenthaler die Frist jeweils um drei Monate- Die Landtagswahl im September lässt grüßen. Große Hoffnung, dass mit den Fristverlängerungen neuer Schwung in die Aktion kommt, glaubt wohl selbst der Hausärzteverband nicht.
Das ist gut für die Patienten. Weil sie damit nicht mehr als Faustpfand im Honorarstreit unter den Ärzten herhalten müssen. Als Interessensvertreter der Versicherten und Patienten können wir dazu nicht schweigen. Da zum Teil mit falschen Zahlen Stimmung gemacht wurde, hier einige Fakten.
 
Wer als niedergelassener Arzt seine Zulassung zurückgibt, darf von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel keinerlei Vergütung mehr erhalten. Der Patient müsste beim Arzt die erhöhten privaten Gebühren gegen Rechung bezahlen. Die Kasse dürfte ihm diese Rechnungen nicht erstatten. Eine neue Zulassung bliebe dem Arzt für sechs Jahre verwehrt. Ein Spiel mit dem Feuer- insbesondere für die Ärzte.
Das wird deutlich wenn man sich die durchschnittliche Vergütung einer Praxis aus der gesetzlichen Krankenversicherung veranschaulicht. Diese liegt in Bayern bei 192 000 €/ Jahr. Nach einer Befragung von 5400 Ärzten durch das statistische Bundesamt im Jahre 2003 verbleiben davon gut 50% als Reinertrag (vor Steuern). Steigt ein Hausarzt aus dem System aus muss er auf diese Einnahmequelle verzichten. Ihm verbleiben nur noch die Privatpatienten.
 
Die AOK Bayern zahlt beispielsweise pro Quartal durchschnittlich 60,75 € je Patienten und Fall. Diese Pauschale wird auch gezahlt, wenn sich Patienten nur ein Rezept oder eine Überweisung bei der Sprechstundenhilfe abholen. Für jeden Patienten, der in einem Hausarztvertrag eingeschrieben ist, gibt es noch ein Zusatzhonorar, bei der AOK Bayern sind dies 11,50 € pro Quartal.
Ein normaler Hausbesuch am Tag plus Wegegeld wird zusätzlich mit 24,74 € vergütet. Bei einem dringenden Besuch zwischen 19 und 22.00 Uhr werden pauschal 68,82 (plus Wegegeld) bezahlt. Zwischen 2 und 5 km sind das z.B. 5,76 Euro.
 
Richtig ist, dass der Kuchen für einen einzelnen Arzt desto kleiner wird, je mehr Ärzte es gibt. Nach der Bedarfsplanung sollte es im Freistaat 7910 Hausärzte (inkl. angestellte Mediziner) geben, de facto sind es aktuell 8843- das entspricht einem Versorgungsgrad von fast 112 Prozent. In den einzelnen Regionen stellt sich die Situation zwar unterschiedlich dar, eine unterversorgte Region gibt es jedoch nicht.
Wir erleben in Bayern einen rasanten Anstieg der Mediziner. Waren es im Jahr 1990 noch 33519 Ärzte, so waren es im Jahr 2006 schon 50609 (Bayerische Ärztekammer, Oktober 2007).
 
Auch diese Aspekte müssen in einem Vergütungssystem das bezahlbar bleiben soll, Berücksichtigung finden,
Ein Blick in die Gesetzlage lässt ein weiteres Risiko für die Hausärzte erkennen, wenn sie kollektiv ihre Kassenzulassungen zurückgeben. Die Sicherstellung der ausreichenden medizinischen Versorgung ist Aufgabe der kassenärztlichen Vereinigung (kV). Steigen die Hausärzte aus, kann die KV diesen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. Er geht über auf die gesetzlichen Krankenkassen, die dann für ihre Versicherten den Sicherstellungsauftrag gesetzlich übertragen bekommen. Wie können die Kassen diesen Auftrag erfüllen. Mit den Ärzten, die eben die Zusammenarbeit aufkündigten sicher nicht. Es bleiben die Krankenhäuser und medizinische Versorgungszentren, die dann mit Vehemenz errichtet werden- und das wollen die Hausärzte nach eigenem Bekunden doch mit aller Macht verhindern!
 
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