Ärzteversorgungsgesetz statt GKV-Versorgungsstrukturgesetz (28.10.11)
Der DGB kritisiert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass bestimmte Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen zementiert werden. Dazu gehört:
- Die Ärzteversorgung wird ausgebaut – auf den Abbau der Fehl- und Überversorgung wird verzichtet. - Die Kopfpauschalen werden absehbar größer – der Solidarausgleich wird weiter ausgehebelt. - Der Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen wird verschärft. Ausbau der Ärzteversorgung statt Abbau der Fehl- und Überversorgung Der DGB fordert, dass das Gesetzgebungsverfahren dazu genutzt wird, Unter-, Fehl- und Überversorgung zu reduzieren sowie die integrierte Versorgung zu fördern. Stattdessen bekämpft der Entwurf mit seinen Maßnahmen allein die ärztliche Unterversorgung vor allem in ländlichen Regionen weitgehend mit weiteren Versichertengeldern, ohne Fehl- und Überversorgung zu beseitigen. Weitere hunderte Millionen Euro zusätzliche Honorare werden in die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte gebracht, ohne diese an Qualitätssteigerungen zu binden. Es mangelt an gesetzgeberischem Mut, auch für Fehlversorgung Honorarabschläge einzuführen. Dies würde einen deutlichen Anreiz gegen Fehlversorgung setzen. Kopfpauschalen werden größer – der Solidarausgleich wird weiter ausgehebelt. Für völlig verfehlt hält der DGB ebenso das Vorhaben, die geschätzten Mehrausgaben von bis zu 2 Milliarden Euro nur von den Versicherten über Kopfpauschalen finanzieren zu lassen. Da der Beitragssatz der Arbeitgeber durch die Koalition eingefroren worden ist, werden steigende Ausgaben durch die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge allein auf die Versicherten abgewälzt. Die Kosten für die jetzt vorgesehenen Regelungen entsprechen im Durchschnitt 3,35 Euro monatlich pro GKV-Mitglied. Bisher zahlen etwa 10 Mio. Versicherte bereits eine Kopfpauschale von 8 bis 15 Euro monatlich. Für diese würde sich die Kopfpauschale dann auf 11,35 bis 18,35 Euro erhöhen. Bezogen auf das durchschnittliche Monatsbruttoeinkommen von 2.365 Euro wäre dann eine Beitragsbelastung von bis zu 9 Prozent erreicht, das heißt von 212,28 Euro monatlich. Auf der anderen Seite bleibt die Beitragsbelastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei 7,3 Prozent. Allein von den Versicherten sind Zu- und Aufzahlungen in Höhe von 9,9 Milliarden Euro (Schätzung des Statistischen Bundesamtes) zu finanzieren, die ebenfalls hinzugerechnet werden müssen. Der DGB fordert deshalb eine Rückkehr zur realen paritätischen Finanzierung sowie die Abschaffung der Kopfpauschalen, um sowohl die einseitigen Belastungen der Versicherten zu beenden als auch die finanzielle Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu stärken. Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen wird verschärft. Des Weiteren fordert der DGB die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Regelversorgung nicht dem Wettbewerbsdumping auszusetzen. Derzeit ist das vorrangige Ziel aller gesetzlichen Krankenkassen, ruinöse Kopfpauschalen – von der Bundesregierung beschönigend kassenindividuelle Zusatzbeiträge genannt – zu vermeiden. In dieser Situation neue Leistungen als freiwillige Satzungsleistungen einzuführen, dient weder dem Qualitätswettbewerb noch der Sicherung des bisherigen Versorgungsniveaus. Der DGB befürchtet, dass dies der Beginn ist, gesetzlich Leistungen der Regelversorgung auszugliedern. Der DGB schlägt folgende Punkte zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen vor: - die paritätische Finanzierung der strukturellen, das heißt auch dauerhaften Mehrausgaben; - den Ausbau der integrierten Versorgung und den Abbau der doppelten Facharztschiene; - eine bessere Verteilung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte; - die generelle Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung; - die Konnexität zwischen Steuerung und Finanzierung der Gesundheitsversorgung; - eine Aufwertung nichtärztlicher Berufe durch die Übertragung von weiteren bisher von Ärztinnen und Ärzten wahrgenommenen Aufgaben; - eine bessere Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner; - die Kopplung von Honorar- und Qualitätsfortschritt in der medizinischen Versorgung; - die Möglichkeit für Krankenkassen, Arztsitze aufkaufen zu können. Mit diesen Maßnahmen werden auch Probleme der Über- und Fehlversorgung angegangen (nicht nur die der Unterversorgung) und zukunftsfähige Versorgungsstrukturen geschaffen. Der DGB bleibt bei seiner Auffassung, dass alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen paritätisch finanziert werden müssen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie auf der DGB-Homepage unter: http://www.dgb.de/-/dkw |
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