Offenbarungseid für Gesundheitsminister Bahr (09.11.11)
310 Tage nachdem der damalige Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler das Jahr der Pflege ausgerufen hat, zeigt die Einigung von Union und FDP: Die Pflege-Reform bleibt aus. Die Koalition plant die Anhebung des Pflegebeitrags zum 01.01.2013 um 0,1 Prozentpunkte. Gleichzeitig soll es einen „Pflege- Riester“ geben, die FDP nennt es den „Pflege- Bahr“. Die staatliche Förderung der privaten Riester-Rente soll auf die Pflege ausgeweitet werden.
Was bedeutet dies?
ZurückWir haben erreicht, dass die Versicherten nicht gezwungen werden, eine private Zusatzversicherung für die Pflege abschließen zu müssen. Der von der FDP propagierte Umstieg in ein kapitalgedecktes System ist also vom Tisch. Die private Zusatzversicherung soll nun auf freiwilliger Basis erfolgen. Aber: Die solidarische Finanzierung des Pflegerisikos soll durch „Pflege- Bahr“ gedeckelt werden. Die von der Regierung geplante freiwillige private Zusatzversicherung nach Vorbild der Riester- Rente löst die Probleme der Pflegeversicherung nicht. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass die solidarische Finanzierung durch die Pflegeversicherung gedeckelt wird, indem die Bundesregierung bei der Finanzierung des ab 2014 künftig stark steigenden Pflegebedarfs auf die – wenn auch freiwillige – Zusatzvorsorge verweist. Ein möglicher „Pflege- Bahr“ überfordert insbesondere die Bezieherinnen und Bezieher geringer Einkommen. Gerade die Gruppe der Geringverdienenden weist jedoch das größte Pflegerisiko auf. Viele Menschen müssten künftig mit Leistungseinschränkungen rechnen, da sie eine angemessene Absicherung nicht mit einem vertretbaren Aufwand erreichen können. Der DGB fordert weiter, eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung für jede und jeden im Solidarsystem der Sozialen Pflegeversicherung zu gewährleisten. Die von der Koalition geplanten Steuermittel für einen „Pflege- Bahr“ sollten direkt zur notwendigen Verbesserung der Pflegeleistungen verwendet werden. Klientelpartei FDP durfte liefern Nach Einführung der Riester-Rente nun der Pflege- Bahr. Die Versicherungswirtschaft wird sich freuen. Nach Einführung der Riester- Rente sagte der Finanzoptimierer Karsten Maschmeyer auf der Hauptversammlung seines damaligen Unternehmens AWD: Die Finanzdienstleistungsbranche stehe „vor dem größten Boom, den sie je erlebt hat“, die private Altersvorsorge „ist ein Wachstumsmarkt über Jahrzehnte.“ Es sei so, „als wenn wir auf einer Ölquelle sitzen…Sie ist angebohrt, sie ist riesig groß und sie wird sprudeln.“ Zugegeben die gesetzliche Pflegeversicherung mit einem Einnahmevolumen von knapp 22 Milliarden Euro ist gegenüber der gesetzlichen Rente mit 184 Milliarden Euro Beitragseinnahmen im Jahre 2010 zwar keine Ölquelle sondern bestenfalls eine Silbermine, aber es lohnt sich für die Versicherungsbranche dennoch kräftig. Die Klientel- Partei FDP hat mit dem Wohlwollen von Kanzlerin Merkel liefern dürfen. Keine Verbesserungen Nicht nur 2011 verstreicht ungenutzt, auch 2012 wird sich – vor allem für die rund 1,2 Millionen Demenz-Erkrankten – nichts tun. Die nun von der Regierung vorgeschlagene Ausweitung der Einnahmen in der Sozialen Pflegeversicherung um 1 Milliarde Euro durch die Anhebung des Beitragssatzes bedeutet, dass es keine ausreichende Absicherung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung unter Berücksichtigung kommender Bedarfssteigerungen geben wird. Auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die in der Pflege Beschäftigten gerät damit völlig aus dem Focus der Bundesregierung. Mit der angekündigten Beitragssatzanhebung von 0,1 Prozentpunkten ist eine Deckung der erforderlichen Kosten für die Umsetzung des bereits konsentierten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht zu machen. Die Kosten dafür belaufen sich auf bis zu 3,6 Milliarden Euro. Den Demenz-Erkrankten und ihren Familien, die dringend auf eine bessere Versorgung angewiesen sind, läuft die Zeit davon. Sie werden mit ihren Problemen weiter allein gelassen. Überlegungen, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff durch Leistungsausgrenzungen oder Einschränkungen gegen zu finanzieren, lehnen DGB und Gewerkschaften klar ab. Reform-Notwendigkeiten bleiben auf der Agenda Mit der Veränderung der Altersstruktur in der Bevölkerung und einer damit einhergehenden, notwendigen Leistungsdynamisierung in der Pflegeversicherung ist eine nachhaltige und solidarische Reform im Sinne einer „Bürgerversicherung Pflege“ unabdingbar. Die Ausweitung und Differenzierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes hat besondere Priorität. Dazu kommen die notwendige Unterstützung der Pflegenden in den Familien sowie die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der professionellen Pflege, um dem Fachkräftemangel in der Pflegebranche wirksam zu begegnen. Die Kosten dafür dürfen nicht allein auf das schwächste Glied in der Kette – die Versicherten – abgewälzt werden. Entscheidend ist, dass die künftig steigenden Pflegekosten solidarisch getragen werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger im Pflegefall besser abgesichert werden. Durch die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung könnten die erforderlichen Mehrbelastungen in engen Grenzen gehalten werden. Der dafür eigentlich notwendige Beitragsanstieg im Jahr 2014 auf 2,8 Prozent kann auf 2,35 Prozent gedämpft werden. Machbar ist dies durch die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, die Beteiligung der privaten Pflegeversicherung und die Einbeziehung von Kapitaleinkünften. So lässt sich der Beitragssatz auch bis 2030 relativ stabil halten. Eine moderate Mehrbelastung für Arbeitgeber und Versicherte ist die weitaus bessere Alternative als die Förderung einer privaten Zusatzversicherung, die die Versicherten alleine schultern müssten |
|
