Firsching: „Der Gesundheitsfond wackelt!“ (15.02.08)
Für Frank Firsching beginnt das Bürokratiegespenst Gesundheitsfond zu wackeln. „Wenn Frau Merkel schon ein Jahr vor dem geplanten Start des Gesundheitsfonds öffentlich beteuern muss, dass der Fonds zum 01.Januar 2009 eingeführt wird, dann steht seine Einführung in den Sternen.“, so der DGB- Regionsvorsitzende.
Nachdem verschiedene Krankenkassen mit einer Beitragssatzerhöhung auf etwa 15,5% aufgrund des Gesundheitsfonds rechnen, meldeten sich Sozialdemokraten, Christsoziale, Linke, Gewerkschafter und Arbeitgeber zu Wort, die den Gesundheitsfond am liebsten heute als morgen beerdigen würden.
Frau Merkels „Machtwort“ soll die beginnende Diskussion um die Verschiebung der Einführung des Gesundheitsfonds im Keim ersticken, um den politischen Gurkenkompromiss der großen Koalition zu retten. Dabei geht es der Kanzlerin hauptsächlich mehr um Ruhe vor den anstehenden Landtagswahlen, als um die Verteidigung einer guten Lösung für unser Gesundheitswesen.
Der Gesundheitsfond sieht für alle gesetzlichen Krankenkassen ab dem 01.01.2009 einen einheitlichen, von der Regierung festgelegten, Beitrag vor. Die Beiträge aller gesetzlich Versicherten gehen zunächst in einen Topf. Von dort aus erhält dann jede einzelne Krankenkasse den gleichen pauschalen Satz je Kassenmitglied, sozusagen zurückerstattet. Geplant sind Ausgleichszahlungen je nach Risikostruktur der Mitgliedschaft einer Kasse. Im Gesetzt ist verankert, dass im 1. Jahr des Gesundheitsfonds, also 2009, die Kassen ihre Aufwendungen zu 100% aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen bekommen. Ab dem 01.01.2010 allerdings erhalten die Krankenkassen ihre Aufwendungen nur noch zu 95% erstattet. Welche Kasse sich mit diesem Betrag nicht finanzieren kann, muss einen sogenannten „Zusatzbeitrag“ von bis zu 1%, aber mindestens acht Euro, von seinen Versicherten verlangen.
Die Kritik des DGB richtet sich an mehrer Punkte dieser „Reform“:
1. Der mögliche Zusatzbeitrag wird nur von den Versicherten erbracht. Die Arbeitgeber bleiben außen vor. Nach der Einführung des allgemeinen Zusatzbeitrages der Versicherten von 0,9 Beitragspunkten, führt dieser weitere Zusatzbeitrag wieder weg von der paritätischen Finanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Außerdem beträgt der Zusatzbeitrag von Versicherten mit geringem Einkommen mehr als 1%, da ein Mindestbeitrag von acht Euro festgelegt ist.
2. Das hin- und herschieben der Beiträge führt zu enormen Bürokratieaufbau, der von den Beitragszahlern zu finanzieren ist, ohne dass sich an der Gesundheitsversorgung etwas verbessert.
3. Kassen, deren Versichertenstruktur (überdurchschnittlich viele ältere und kränkere Menschen) höhere Ausgaben bedingen, haben durch den Zusatzbeitrag ein erhöhtes Risiko weitere Mitglieder zu verlieren.
4. Die Festlegung des Beitragssatzes durch die Politik beinhaltet die große Gefahr eines „politischen Beitrages“, der so niedrig als möglich angesetzt wird und Leistungskürzungen nach sich ziehen wird. Der schleichende Prozess der Entsolidarisierung wird beschleunigt.
5. Die private Krankenkasse wird nicht einbezogen. Damit entzieht sich auch weiterhin der bestverdienende Teil unserer Gesellschaft der solidarischen Finanzierung unseres Gesundheitswesens.
Alternativ wirbt der DGB für die Einführung einer Bürgerversicherung. Über die Einbeziehung möglichst aller Einkommensarten, der massiven Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Integration der privaten Krankenversicherung in die solidarische Finanzierung sollen damit die Beitragssätze für alle sinken, indem die Einnahmebasis verbreitert wird.
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