Gesundheitspolitik
Rentner müssen zahlen (09.12.2008)
Die Reformen um die Agenda 2010 haben es den Beziehern von Betriebsrenten im Jahr 2004 beschert. Den vollen Beitrag zur Krankenversicherung der Betriebsrente oder der Zahlungen aus Direktversicherungen. Zuvor galt nur den halbe Beitragssatz, analog der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Logik wurde in vielen Teilen der Agenda ad acta gelegt.

Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass die Rentner zahlen müssen- und zwar den vollen Satz auf die Betriebsrenten und die ausgezahlte Summe der Direktversicherung. Die Richter wiesen die Revision von mehreren Inhabern von Direktversicherungen ab (Az.: B12 KR6/08 R u.a.). Die Kläger hatten sich letztlich erfolglos gewehrt den vollen- und nicht den halben- Krankenkassenbeitrag zahlen zu müssen. „Die volle Beitragspflicht schmälert das Angesparte enorm“, meint DGB- Regionsvorsitzender Frank Firsching, Vertrauensschutz sehe anders aus.

Mit der vollen Beitragspflicht auf Betriebsrenten wollte Ulla Schmidt (SPD) die finanzielle Situation der Kassen verbessern. Zu den betroffenen Renten zählen sowohl solche, die allein vom Arbeitgeber finanziert werden, als auch diejenigen, die der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung aus eigenem Gehalt anspart. Steuer- und abgabenfrei, wie es beispielsweise bei der Direktversicherung der Fall ist.

Das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht hatten bereits entschieden, dass die Verdoppelung des Beitragssatzes grundsätzlich in Ordnung ist. Offen war aber, ob der volle Beitrag auch fällig wird, wenn der Arbeitnehmer nach einem Jobverlust seine Direktversicherung aus privaten Mitteln weiter anspart. Die Kläger argumentierten, der volle Beitrag dürfe nur insoweit erhoben werden, wie die Rentenauszahlung auf beruflich angesparten Beiträgen beruht, weil nur dieser Teil bei der Einzahlung von Steuern und Abgaben befreit war.

Dem widersprach das Bundessozialgericht. Es komme nicht auf die Art der Finanzierung an, meinte der zwölfte Senat.
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