Gesundheitspolitik
„Bayerns Fachärzten reichen plus 6,5% nicht!“ (19.02.09)
Meint DGB- Regionsvorsitzender Frank Firsching, zugleich Versichertenvertreter im Verwaltungsrat bei der AOK Bayern. Es sei widersinnig bei einer Honorarerhöhung von 6,5% für das Jahr 2009 immerfort zu jammern, während die Patienten als Arbeitnehmer in der schwersten Wirtschaftskrise um Arbeitsplatz und Existenz fürchten!
„Unanständig wird es, wenn Ärzte mit persönlichem Jahresbrutto von weit über 100 000 Euro Patienten als Geiseln nehmen um ihren Honorartopf weiter zu füllen.“, sagt Firsching.

Fakten:

Mit der Gesundheitsreform änderte sich die interne Abrechnungssystematik der Ärzte innerhalb der kassenärztlichen Vereinigung. Die vorgenommen Änderungen, wie z.B. die Vereinheitlichung der Punktwerte entstammen aus Forderungen der Ärzteschaft. Das neue Vergütungssystem der Ärzte soll für eine gerechtere Verteilung der Honorare sorgen.

Insgesamt hat die Politik beim Jahreswechsel dafür gesorgt, dass mit der Einführung des Gesundheitsfonds die Arzthonorare bundesweit insgesamt um 2,7 Milliarden Euro steigen. An die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns überweisen die Krankenkassen 280 Millionen Euro (+6,5%) mehr. Das ergibt eine durchschnittliche Honorarerhöhung je Praxis in Bayern von 12 000 Euro!
Gemäß der Veröffentlichung in der Münchner Abendzeitung vom 12. Januar beträgt das zu versteuernde Durchschnittseinkommen (nach Abzug aller Kosten für Praxis und Personal!) von Fachärzten in Bayern für das Jahr 2009 voraussichtlich zwischen 112 365 Euro (Psychiater) und 227 777 (Radiologen).

Durch die Erhöhung der Ärztehonorare mit der Einführung des Gesundheitsfonds um knapp drei Milliarden Euro ist der Krankenversicherungsbeitrag für alle gestiegen. Die Krankenkassen sind verpflichtet wesentlich mehr Geld an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu zahlen. Wie die Ärzte dieses Geld untereinander verteilen ist Sache der Ärzteschaft.

Richtig ist, dass es durch die Honorarreform zu durchaus erwünschten Verschiebungen der Entlohnung in der Ärzteschaft kommt. Deshalb wird es sicher Gewinner und Verlierer der Reform geben. Je nach Facharztgruppe und nach Bundesland. Allerdings sind die Verluste des Honorars eines Arztes auf minus 5% durch eine Konvergenzklausel begrenzt. Die erste Quartalabrechnung der niedergelassenen Ärzte kommt im April. Erst danach kann ein Arzt eine seriöse Auskunft über die reale Wirkung der Honorarreform geben.

Fazit:

Die Fachärzte jammern auf höchstem Niveau. Haben die Ärzte untereinander ein Verteilungsproblem so müssen sie es selbst lösen. Ein immer mehr an Honoraren hat einen immer höheren Krankenversicherungsbeitrag zur Folge. In Zeiten des Gesundheitsfonds werden diese Erhöhungen zukünftig die Versicherten über Zusatzbeiträge bezahlen müssen.

Die Vorgehensweise der Fachärzte Patienten nur gegen Vorkasse zu behandeln oder Praxisschließungen durchzuführen und Patienten abzuweisen sind eindeutig rechtswidrig. Ärzten die sich derart verhalten ist die Kassenzulassung zu entziehen.

Wie verhalte ich mich als Patient?

Auf keinen Fall privat bezahlen. Das freut zwar den Arzt, der so höhere Gebühren abrechnen kann, schadet aber dem eigenen Geldbeutel. Die Krankenkassen dürfen diese Rechnungen nämlich nicht erstatten. Der Versicherte zahlt zweimal. Den Kassenbeitrag und die Rechung für die Behandlung an den Arzt!

Verweigert sich ein Arzt Sie zu behandeln oder nur dies nur gegen Vorkasse zu tun, melden Sie sich bitte umgehend bei ihrer Krankenkasse. Sie wird ihnen einen Behandlungstermin, möglicherweise woanders, organisieren.



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