Praxisangestellte zwischen Baum und Borke (24.03.2009)
Aus Unzufriedenheit über die jüngste Honorarreform der Bundesregierung für niedergelassene Ärzte mehren sich Protestaktionen verschiedener Facharztgruppen. Im Januar/ Februar 2009 schlossen einige Praxen in Unterfranken für eine ganze Woche ihre Türen. Im Landkreis Miesbach im März 2009 gar für zwei Wochen. Heute findet ein landesweiter Protesttag in Bayern statt.
Unabhängig der Beurteilung ob ein durchschnittliches Arzteinkommen (nach Abzug aller Praxiskosten) zwischen etwa 115 000 Euro/ Jahr (Psychiater) und 230 000 Euro/ Jahr (Radiologe) zu wenig ist, stellt sich für die Mitarbeiterinnen in den Praxen ein gravierendes Problem. Was tun, wenn der Doktor und Chef die Praxis schließt? Urlaub nehmen? Überstunden abbauen? Zuhause bleiben oder gezwungenermaßen mitdemonstrieren?
ZurückDie Rechtslage ist eindeutig. Keine Arzthelferin oder Praxismitarbeiterin kann gezwungen werden bei Demonstrationen teilzunehmen. Schon dreimal nicht, wenn es dabei um das Honorar des Chefs geht. Schließt der Arzt seine Praxis ist das seine unternehmerische Entscheidung (unabhängig der rechtlichen Bewertung durch die Aufsicht). Die Beschäftigten der Praxis müssen aufgrund dieser Schließung weder Urlaub, noch Überstunden nehmen. Arbeitsrechtlich handelt es sich ganz klar um einen so genannten „Annahmeverzug“ des Arbeitgebers. Der Arzt fordert die Arbeitskraft seiner Beschäftigten nicht ab, obwohl sie diese angeboten haben und zur Arbeit zur Verfügung stehen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber (Arzt) das Gehalt für die Zeit der Praxisschließung weiter zahlen. Eine Kompensation darf er rechtlich von seinen Mitarbeiterinnen nicht verlangen. So viel zur arbeitsrechtlichen Beurteilung. In der Praxis stehen Arzthelferinnen oft alleine im Regen, zwischen Baum und Borke. Aus Angst vor Sanktionen und Unwissenheit trauen sich viele Arzthelferinnen nicht ihr Recht in Anspruch zu nehmen. Gerade in kleinen Betrieben ist es im Allgemeinen schwer Arbeitnehmerrechte gegenüber dem Chef durchzusetzen. In dieser Situation empfiehlt DGB Regionsvorsitzender Frank Firsching: „Sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen, wenden Sie sich an die Gewerkschaft Verdi. Sie ist für Arztpraxen zuständig und dort der erste Ansprechpartner für die Beschäftigten. Ab fünf Beschäftigten ist es auch in einer Arztpraxis möglich einen Betriebsrat zu wählen, um die Rechte der Angestellten zu wahren. Eine Mitgliedschaft bei Verdi sichert zudem eine fundierte Rechtsberatung.“ |
![]() Arm trotz Arbeit?
Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten 32 % aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich.
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