Wenn der Arzt Bares will: Fünf Patiententipps (31.03.09)
Ärztinnen und Ärzte, die eine Zulassung als Kassenarzt oder -ärztin haben, behandeln gesetzlich Krankenversicherte nach dem Sachleistungsprinzip. D.h. die Versicherten erhalten nach Zahlung der Praxisgebühr – 10 Euro einmal im Quartal – ärztliche Versorgung, die sich am Bedarf orientiert.
Die Leistungen werden in einem Katalog zwischen Ärzten und Krankenkassen auf Bundesebene festgelegt. Das garantiert, dass alle Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland ohne Unterschiede Anspruch auf kassenärztliche Leistungen haben.
ZurückNur darüber hinausgehende Leistungen – sie werden individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt – müssen vom Patienten bezahlt werden. Dafür erhält er/sie eine Rechnung. Die allermeisten Ärztinnen und Ärzte machen das so. Es gibt aber derzeit einige Mediziner, die gesetzlich Krankenversicherte erst nach Zahlung eines weiteren Betrags (Vorkasse) behandeln. Das widerspricht dem Gesetz und wird in der Regel mit Entzug der Kassenzulassung geahndet. Aber was tun, wenn der Mediziner nicht behandeln will. Dazu fünf Tipps: • Tipp 1 Auf keinen Fall zahlen. Im Notfall muss der Mediziner behandeln. Ansonsten macht er sich unterlassener Hilfeleistung schuldig. • Tipp 2 Sofort die Krankenkasse informieren und den Vorfall schildern. Die Nummer der Kasse steht meist auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte. • Tipp 3 Die Krankenkasse fragen, welche Ärztin, welcher Arzt ohne Vorkasse behandelt. Nur, wenn es keine Alternative gibt, nochmals zum gleichen Mediziner gehen. Der erhält nämlich nach der Beschwerde bei der Kasse eine Abmahnung durch seine Kassenärztliche Vereinigung. Im Widerholungsfall droht ihm der Entzug der Kassenzulassung. Aber das Vertrauensverhältnis ist natürlich hin. • Tipp 4 Hilfreich ist es auch die/den Versichertenvertreter/in zu informieren. Versichertenvertreter/innen gibt es bei jeder Kasse. Sie werden alle sechs Jahre von den Versicherten gewählt. Die Namen sind bei der Krankenkasse oder beim örtlichen DGB zu erfahren. Für unsere Region finden Sie die Ansprechpartner auf dieser Homepage unter der Rubrik Selbstverwaltung Sozialversicherung. • Tipp 5 Unterstützung bieten auch die Verbraucherzentralen und für unsere Mitglieder stellen wir in den örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften gerne den Kontakt zur Krankenkasse oder den Versichertenvertreter/innen her. Für den Beitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse kann jedes Mitglied eine gute ärztliche Behandlung erwarten. Damit dies so bleibt, ist es wichtig, gute Ärztinnen und Ärzte zu stärken und gegen „schwarze Schafe“ vorzugehen. Vorkasse darf keine Schule machen. Schließlich gehören freiberufliche Ärztinnen und Ärzte zu den bestverdienenden akademischen Berufen. Weit über 80 Prozent ihrer Einnahmen erzielen sie im Schnitt durch Behandlung von Kassenpatienten. |
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Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten 32 % aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich.
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