Gesundheitspolitik
Eine Behandlung- zweimal Honorar?! (08.07.09)
Die Welt ist kompliziert. Unser Gesundheitswesen ist komplizierter. Das Abrechungsprozedere zwischen Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung und den niedergelassenen Ärzten an Komplexität nicht zu übertreffen. Diese Gewissheit muss man inhalieren, um nur ansatzweise folgende Kuriosität begreifen zu können.

Um mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem zu ermöglichen hat der Gesetzgeber (Ulla Schmidt, Angela Merkel und Kollegen)  die Krankenkassen dazu verpflichtet bis zum 01.07.09 ihren Versicherten ein Hausarztmodell anzubieten. Im Grund eine gute Sache. Der Hausarzt soll als „Lotse im Gesundheitswesen“ dazu beitragen, z.B. Doppeluntersuchungen zu vermeiden und somit Kosten zu sparen.

Um ein Hausarztmodell zu installieren braucht eine Krankenkasse einen Vertragspartner. Der gesetzlich verankerte Vertragspartner ist die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Über sie laufen die Honorarabrechungen für die niedergelassenen Ärzte. In Bayern ist das die KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns). Die neue gesetzliche Regelung erlaubt es den Kassen nun auch mit anderen Vereinigungen Versorgungsverträge abzuschließen, z.B. mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). „Vertragsfreiheit“ nennt sich diese neue Qualität der Kassenautonomie. Auch sie soll für mehr Wettbewerb, steigende Qualität und sinkende Kosten sorgen. Löbliche Ziele!

Ausgestattet mit den neuen Möglichkeiten machte sich die AOK Bayern ans Werk. Noch unter den Eindruck der massiven Proteste der Hausärzte 2008 wegen angeblich zu niedriger Entlohnung versuchte diese Kasse den Spagat zwischen höherer Hausärztevergütung, steigenden Leistungen und gleichzeitiger Kostenreduzierung durch synergetische Effekte. Sie schrieb den Hausarztvertrag aus und wurde sich einig- mit dem bayerischen Hausärzteverband, nicht mit der KVB. Ganz nach dem Geschmack der Politik.

Bis dahin ist alles nachvollziehbar und logisch. Was jetzt kommt darf man getrost unter dem Stichwort „Kuriositätenkabinett“ belächeln oder beweinen. Je nach Geschmack oder augenblicklicher Stimmungslage.

Der Hausarztmodellvertrag zwischen dem bayerischen Hausärzteverband und der AOK Bayern wurde ab 01.April ´09 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt übernahm der BHÄV als Vertragspartner die Versorgungsverpflichtungen für die AOK Versicherten einerseits und wurde dafür dem Vertrag entsprechend entlohnt. Der Hausärzteverband wurde mit diesem Vertrag zuständig für die Abrechungen seiner Ärzte mit der AOK Bayern. Klar, dass ab diesem Zeitpunkt die AOK Bayern die Hausarzthonorare von etwa 40 Mio. Euro/ Monat nicht mehr an die KVB, sondern an den Hausärzteverband überwies. Soweit so gut. Denkste.

Der KVB gefiel gar nicht, dass sie damit aus dem Spiel war. Die Möglichkeit an ihnen vorbei „ihr Geschäft“ zu erledigen gefällt der KVB grundsätzlich nicht. Aus diesem Grund ist die KVB eindeutig gegen Hausarztmodelle. Was tut sie? Sie klagt. Worauf? Sie will auch weiterhin monatlich die 40 Mio. Euro von der AOK überwiesen haben und an die Hausärzte weiterleiten. Wie bitte, hä? Die bekommen ihr Honorar doch seit dem 01. April vom Hausärzteverband überwiesen. Stimmt. Macht aber nix. Meinte das Sozialgericht München im Mai dieses Jahres. Der Gesetzgeber habe nämlich vorgeschrieben ein so genantes Bereinigungsverfahren in Gang zu setzen, sollte einer KV aufgrund des Gesetzes ein Geschäft verlustig gehen. Dieses Bereinigungsverfahren (Dauer bis zu zwei Jahren) habe nicht stattgefunden. Deshalb wurde die AOK Bayern in diesem Urteil dazu verdonnert doppelt zu zahlen. Je 40 Mio. Euro/ Monat an die KVB und den Hausärzteverband- ab 01. April (nein, kein Scherz!). Beide Abrechungsstellen leiten das Geld wie vorgeschrieben an ihre Hausärzte weiter. Die müssen sich nicht beschweren- sie verdienen in diesem Modell doppelt, zumindest an den AOK Patienten.

Für die Kasse wären das 480 Mio. Euro zusätzlicher Kosten im Jahr. Eine Leistung zweimal bezahlen. Wo gibt’s denn so was? Im Abrechungsdschungel deutsches Gesundheitswesen, gerichtlich verordnet! Natürlich ging die AOK Bayern in Revision. Zum Landessozialgericht (LSG) München. Gestern gab es das Urteil. Es besagt, dass die hausärztliche Gesamtvergütung „zu bereinigen“ ist. Auf deutsch: Doppelbezahlungen darf es nicht geben! Allerdings muss ein Übergang gemäß dem „Bereinigungsverfahren“ gestaltet werden. Bis dieses abgeschlossen ist muss die AOK Bayern nicht mehr monatlich 40 Mio. zusätzlich an die KVB zahlen, sondern nur noch 15 Mio. Euro/ Monat. Das sind immer noch 180 Mio. Euro Versichertenbeiträge pro Jahr. Wofür? Für nix! Denn klar ist auch, das Geld werden die Hausärzte nicht behalten dürfen. Zumindest die KVB wird es wieder zurückzahlen müssen.

Wie gesagt: Die Welt ist kompliziert …

 

Zurück