Rentenpolitik
Regierungsbericht: Rente mit 67 war richtig (30.11.10)
Die Bundesregierung hält an der Rente mit 67 fest. Dies schreibt sie in ihrem Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, der in Form einer Unterrichtung (17/3814) vorliegt und am Donnerstag im Bundestag erstmals beraten wird. Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sei notwendig und bleibe weiterhin vertretbar, lautet das Fazit des Berichts, zu dem die Regierung per Gesetz alle vier Jahre verpflichtet ist.
Die Rente mit 67 diene der Sicherung des Wohlstands, gewährleiste die Gerechtigkeit zwischen den Generationen und stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, heißt es weiter.
Die Entwicklung am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren bestärke sie in ihrer Einschätzung, schreibt die Regierung. Die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitsmarktchancen hätten sich gerade für die Älteren deutlich verbessert. Deutschland habe das EU-Ziel 2010, die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen bis 2010 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen, bereits im Jahr 2007 überschritten. Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Älteren sei deutlich gestiegen, schreibt die Regierung. Von dieser Entwicklung profitierten nicht nur die Personen im Alter zwischen 55 und unter 65 Jahren, sondern insbesondere auch jene im Alter zwischen 60 und unter 65 Jahren. Deren Erwerbstätigenquote habe sich seit 2000 nahezu verdoppelt und liege aktuell bei rund 40 Prozent. Nach aktuellen Daten von Eurostat liege diese Quote im zweiten Quartal 2010 sogar bereits bei 41,1 Prozent. Auch die Beschäftigungsquote bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter zwischen 60 und 64 Jahren habe sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt und betrage rund 23 Prozent. Die Entwicklung zeige, dass der Prozess einer längeren Erwerbsdauer bereits begonnen habe und sehr dynamisch verlaufe.
Die aktuelle gesellschaftliche Debatte über die Anhebung der Regelaltersgrenze zeige die Notwendigkeit einer sachlichen Auseinandersetzung über die Chancen und Herausforderungen der in dem Bericht beschriebenen Veränderungen der Arbeitswelt, schreibt die Bundesregierung. Der bereits eingeleitete Paradigmenwechsel müsse sich fortsetzen. Ein längeres Erwerbsleben sei keine Bedrohung, sondern eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe für die Menschen, wenn der Prozess nicht von heute auf morgen geschehe, sondern über einen längeren Zeitraum von allen Beteiligten gestaltet werde.
Hintergrund des Berichts ist die im Jahr 2007 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Damit habe die damalige Regierung auf die demografische Entwicklung und die sich abzeichnende Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung reagiert, heißt es in der Vorlage. Ziel sei die Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Altersgrenzen werden ab 2012 von derzeit 65 Jahren schrittweise über 18 Jahre hinweg auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Erst für die Jahrgänge ab 1964, also die heute 46-Jährigen und Jüngeren, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Eine lange Übergangszeit ermögliche die notwendigen Anpassungen und verteile die Folgen des demografischen Wandels gerecht zwischen den Generationen, schreibt die Regierung. Die Anhebung der Altersgrenze verhindere eine Überforderung der jüngeren Generation und erhöhe das Einkommensniveau für die künftigen Rentnerinnen und Rentner.
Quelle: Deutscher Bundestag
 
Kommentar Frank Firsching:
Schönfärberei ist für diese Sicht der Dinge milde ausgedrückt! Auffallend der krampfhafte Versuch positive Zahlen zur Beschäftigungsentwicklung älterer Arbeitnehmer zu präsentieren. Da müssen die 55jährigen ebenso herhalten wie die 60jährigen, um die es bei der Anhebung der Altersgrenze überhaupt nicht geht. Bei der Zahl der Erwerbstätigen werden Mini- Jobber ebenso mitgezählt, wie 1- Euro- Jobber oder Kolleginnen und Kollegen, die nicht mehr arbeiten, weil sie in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind. Interessant ist deshalb die Zahl der 64jährigen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Diese liegt bei 6,3%!
Insofern belegt der Bericht die Annahme, dass es sich bei der Rente mit 67 um ein Rentenkürzungsprogramm handelt. Dann davon zu schreiben, die „Anhebung der Altersgrenze erhöhe das Einkommensniveau für die künftigen Rentnerinnen und Rentner“ ist versuchte Volksverdummung.
Dem Clown die Nase setzt die Aussage auf „die Anhebung der Altersgrenze verhindere eine Überforderung der jüngeren Generation“. Zur Erinnerung: Seit 11 Jahren sorgen diverse Rentenkürzungsprogramme für eine Rentenreduzierung von einst 70% Rentenhöhe des Nettoeinkommens auf bald 40% davon. Die junge Generation bekommt diese massive Rentenkürzung voll zu spüren! Dafür soll sie privat vorsorgen, mit 4% des Verdienstes. Diese 4% darf die junge Generation allerdings alleine aufbringen, ohne Beteiligung ihres Arbeitgebers, der in der gesetzlichen Rentenversicherung zur hälftigen Beitragszahlung verpflichtet ist. So ist sind die jüngeren Generationen doppelt bestraft: Zuerst dürfen sie länger arbeiten, um anschließend weniger Rente zu bekommen. Dann dürfen sie die herbeiregierte Rentenlücke alleine finanzieren. Aber das ist nach Ansicht dieser Regierung ja richtig: BRAVO. Bleibt zu hoffen, dass dieser Schwindel bemerkt wird, von der jüngeren Generation!
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