Sozialwahl Deutsche Rentenversicherung Bund (15.04.11)
Es lohnt sich bei der Sozialwahl mitzumachen. Denn über die Selbstverwaltung nehmen die Beitragszahler und Rentner Einfluss auf die Rentenversicherung. Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung, das Parlament der Rentenversicherung, das dann am 04. Oktober 2011 zum ersten Mal zusammenkommt und den Vorstand wählt.
Die Sozialwahl findet als Briefwahl statt. Wahlberechtigt sind die Versicherten und Rentner der DRV Bund. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, aufgerufen sind etwa 30 Mio. Versicherte. Die Wahlunterlagen kommen mit der Post im laufe des April. Zur Wahl stehen 14 Listen, die sich um die 15 Plätze der Versicherten in der Vertreterversammlung bewerben. Zu vergeben ist eine Stimme für eine der 14 Listen. Den ausgefüllten Stimmzettel steckt man in den roten Wahlbrief und wirft diesen in den nächsten Briefkasten. Bis zum 01. Juni muss der Brief dann eingegangen sein. Es folgt die Auszählung und die Mandatsverteilung. Auch die DGB Gewerkschaften bewerben sich über drei Listen für die ehrenamtliche Interessensvertretung der Versicherten. Ihre Wahl ist absolut zu empfehlen. Ihre Erfahrung und ihr Können in der Interessensvertretung sind eine Klasse für sich: Liste 2: ver.di – Spitzenkandidatin Elke Hannack Liste 8: IG Metall – Spitzenkandidat Hans- Jürgen Urban Liste 12: DGB – Spitzenkandidat Klaus Wiesehügel Das Prinzip unserer Sozialversicherung lautet Selbstverwaltung. Hervorgegangen aus Bismarcks Zeiten hat sich das „Selbstverwaltungsprinzip“ durchgesetzt. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen vor- die Beitragszahler (Versicherte und Arbeitgeber) organisieren ihre Angelegenheiten über ihre Organe selbst. Die eigenen, inneren Angelegenheiten der DRV Bund sind z.B. die Organisation der Rentenversicherung, die Gewährung von Leistungen, die Verabschiedung des Haushalts, die Wahl des Vorstandes. Die gewählten Versichertenvertreter achten beispielsweise darauf, dass die Verwaltungskosten der DRV überschaubar bleiben (gut 1% des Haushaltes), dass die Gelder in der Deckungsreserve nicht spekulativ, sondern sicher angelegt werden, dass in den Widerspruchsausschüssen Einsprüche korrekt behandelt werden, oder dass die eigenen Rehabilitationseinrichtungen leistungsfähig bleiben. Allesamt wichtige Aufgaben, die wir in die Hände von Profis der Interessensvertretung legen sollten. Zur Frage: „Was habe die Versicherten von der Selbstverwaltung“, antworten der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen, Gerald Weiß, und der Präsident der DRV Bund, Dr. Herbert Rische. Dr. Herbert Rische: „Eine ganze Menge. Die Versicherten können mitentscheiden. Außerdem begleitet die Selbstverwaltung die Versicherten bei Bedarf auch individuell. Wenn jemand zum Beispiel mit einer Entscheidung nicht zufrieden ist, kann er Widerspruch einlegen. Und im Widerspruchsverfahren sind ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber beteiligt. Das ist meiner Ansicht nach einmalig- oder können Versicherte bei einer Bank oder Versicherung in solchen Fragen mitbestimmen? Das ist sicher nicht der Fall.“ Gerald Weiß: „Ich bleibe noch mal bei den Widerspruchsausschüssen. Es ist für den Versicherten ein ganz hoher Wert, dass noch unter dem Dach seiner Versicherung gewählte Vertreter aus dem Blickwinkel des Versicherten auf sein Anliegen schauen, ohne dass er gleich das Sozialgericht bemühen muss. Wir entlasten damit auch die Sozialgerichte. |
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