Rentenpolitik
Magerkost im Rentendialog: Regierung diskutiert nur eigene Vorschläge (28.09.11)
Es ist unstrittig, dass Altersarmut künftig ein immer größeres Problem wird, weil der Niedriglohnsektor seit Jahren wächst und die Renten bis zu 30 Prozent gekürzt worden sind. Altersarmut muss deshalb mit grundlegenden Reformen entgegen gewirkt werden. Der DGB hat seine Anforderungen dazu vorgelegt.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte jedoch bereits in den Spitzengesprächen zum Auftakt des „Rentendialogs“ deutlich gemacht, dass sie nicht bereit ist, über ihre eigenen Vorschläge hinauszugehen. Dies bleibt deutlich zu wenig, wie sich auch in den folgenden Fachgesprächen zeigte, in denen das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Details mit Vertretern von DGB, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden diskutierte.

Zuschussrente – kompliziert und untauglich gegen Altersarmut

Das Kernstück der Vorschläge von Ministerin von der Leyen bildet die sogenannte Zuschussrente. Diese soll bezahlt werden, wenn alle Alterseinkommen zusammen – inklusive der privaten Zusatzvorsorge – unterhalb von 850 Euro liegen. Dabei sollen auch Partnereinkommen berücksichtigt werden. Die Zuschussrente soll dann die Lücke bis 850 Euro (netto) schließen. Voraussetzung für den Bezug der Zuschussrente sind 45 Versicherungsjahre, 35 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung (einschließlich Kindererziehungszeiten) und 35 Jahre mit geförderter zusätzlicher Vorsorge.
Anfänglich sollen erleichterte Zugangsbedingungen gelten, die aber in 10 Jahren gerade dann verschärft werden sollen, wenn die Gefahr der Altersarmut besonders stark zunehmen wird.
Das Ministerium geht davon aus, dass im Einführungsjahr 2013 etwa 17.000 Personen eine Zuschussrente erhalten könnten und diese Zahl im Jahr 2030 auf etwa 900.000 Personen ansteigt. Rund drei Viertel davon sollen Frauen sein – die Ministerin von der Leyen zur zentralen Zielgruppe der geplanten Maßnahme erklärt hat. Der DGB hat erhebliche Zweifel an diesen Zahlen. Das BMAS konnte oder wollte seine Annahmen auch im Fachgespräch nicht offenlegen, geht aber offenbar davon aus, dass zukünftig nahezu alle pflichtversicherten Erwerbspersonen privat für das Alter vorsorgen werden. Dies scheint angesichts eines Verbreitungsgrads von Riester-Verträgen im unteren Einkommensfünftel von ca. 25 Prozent jedoch unrealistisch. Es ist daher zu vermuten, dass das BMAS mit der Zuschussrente vor allem einen neuen Anreiz für die Privatvorsorge auch bei Geringverdienern setzen will.
Die Zuschussrente ist damit zunächst ein Förderprogramm für die Versicherungswirtschaft. Ob Geringverdienende davon profitieren würden, ist äußerst zweifelhaft: Wer sich künftig im Niedriglohnsektor oder als Arbeitsloser die zusätzliche Vorsorge vom Mund abspart, aber trotzdem an den hohen Hürden für die Zuschussrente scheitert, bekommt seine Riesterrente nämlich voll auf die Grundsicherung angerechnet.
Außerdem hat die Zuschussrente mit einer Rente nichts zu tun – je weniger man tatsächlich eingezahlt hat, desto höher die Zuschussrente. Das ist beim DGB-Vorschlag einer „Rente nach Mindesteinkommen“ (siehe hier: http://bit.ly/nZZ8da; Quelle: www.ichwillrente.net) anders:
Hier werden niedrige Einkommen für die Rentenberechnung um 50 Prozent aufgewertet, und wer 60 Prozent verdient hat, bekommt deshalb mehr Rente als jemand mit 30 Prozent. Insgesamt bleiben DGB und Gewerkschaften bei ihrer Kritik an der Zuschussrente. Sie wird die drohende Altersarmut kaum nennenswert aufhalten. Interessanterweise ist das nicht einmal mehr ihr Ziel, wie den Teilnehmern im Regierungsdialog erläutert wurde. Trotzdem würde die Rentenversicherung bei der Umsetzung der Zuschussrente zu einem „zweiten Sozialamt“ gemacht. Denn diese soll die Bedürftigkeitsprüfung durchführen. Dabei gilt: Entweder wird die Einkommensprüfung sehr kompliziert und bürokratisch oder sie erfolgt nur oberflächlich und wird dadurch in vielen Fällen ungerecht.
Auffällig ist, dass das BMAS bislang nicht in der Lage ist, die Fragen zur Umsetzung – und Umsetzbarkeit – der Zuschussrente zu beantworten.

Erwerbsminderungsrente – eine Billiglösung, die die Probleme verschiebt.
Wenig Bereitschaft zur Bewegung signalisierte das Ministerium auch bei der Erwerbsminderungsrente. Ab 2012 soll eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeiten parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre erfolgen. Die Verlängerung der Zurechnungszeiten – auf dann 62 Jahre – ist dringend geboten, soll aber nach dem Regierungsplänen bis 2029 nur in kleinen Häppchen erfolgen. Im ersten Jahr bringt dies noch nicht einmal drei Euro für die Betroffenen. Damit gibt es im gesamten Regierungspaket auch nicht eine einzige wirksame Maßnahme gegen Altersarmut.
Der DGB pocht weiter auf die Verlängerung der Zurechnungszeiten in einem Schritt, das hilft den erwerbsgeminderten Menschen (die im Durchschnitt eine Rente von 640 Euro erhalten) mit einer Erhöhung um durchschnittlich fast 50 Euro wirklich weiter. Doch das BMAS schreckt davor zurück, weil dies die Beitragssenkung auf 19,1 Prozent verringern könnte. Die DGB-Vertreter rechneten im Regierungsdialog noch einmal vor, dass die sofortige Verlängerung der Zurechnungszeiten und deren bessere Bewertung sowie die dringend notwendige Erhöhung des Reha-Budgets noch nicht einmal mit den gesetzlichen Beitragssatzzielen im Jahr 2020 und 2030 kollidierten, wenn der Beitrag im Jahr 2013 nicht so drastisch gesenkt werden würde (siehe „Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage“ auf: http://bit.ly/owKTyF; Quelle: www.ichwillrente.net).

Die Kombirente – tarifpolitisch kaum nutzbar

Beim dritten Teil der BMAS-Vorschläge, der „Kombi-Rente“, soll man soviel dazuverdienen können, dass die Rentnerin oder der Rentner aus Vollrente und Hinzuverdienst ein Gesamteinkommen etwa in Höhe des letzten Bruttoeinkommens beziehen kann. Das Problem hierbei ist nur, dass mit dem Hinzuverdienst die hohen Abschläge bei einer vorgezogenen Vollrente nicht ausgeglichen werden können. Gestritten wurde im Regierungsdialog aber nicht so sehr über die Hinzuverdienstregeln, sondern darüber, ob eine Teilrente ab 60 eingeführt werden sollte.
DGB und Gewerkschaften sind dafür, weil man mit der Kombination aus Teilzeitarbeit und Teilrente tarifpolitisch sozial verträgliche, gleitende Übergänge gestalten könnte. Das BMAS schaltet aber auf stur – angeblich wegen der (ohnehin relativ geringen) Vorfinanzierungskosten, in Wirklichkeit aber wohl, weil es eine erneute Diskussion über die Rente mit 67 fürchtet.
In der Summe bleibt festzuhalten:
Die Vorschläge der Bundesarbeitsministerin reichen bei Weitem nicht aus, um die drohende Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Die Bundesregierung muss sich vorwerfen lassen, nicht über den eigenen Tellerrand zu schauen und vor allem präventive Maßnahmen am Arbeitsmarkt außer Acht zu lassen. Stattdessen setzt das BMAS – einmal mehr – auf die Förderung privater Vorsorge.
Der DGB hat die Koalition aufgefordert den Fokus deutlich zu erweitern. Ansonsten bleibt der Rentendialog eine Show-Veranstaltung mit Scheinlösungen, die uns nicht weiterbringen.

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