Firsching: „Belegschaften werden gespalten“ (25.06.10)
Kassel- Schweinfurt. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel entgegen bisheriger Rechtssprechung den Grundsatz „ein Betrieb- ein Tarifvertrag“ zu kippen schlägt hohe Wellen und wird von DGB Regionsvorsitzenden Frank Firsching problematisiert: „Ein Betrieb ist eine Einheit, in der für alle die gleichen Regeln herrschen sollen. Wenn sich einzelne Berufsgruppen durch separate Tarifverträge gleicher machen wollen, spaltet das die Belegschaften und führt zur Schwächung gewerkschaftlicher Durchsetzungskraft.“ In seltener Einheit beurteilen die DGB- Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände aus unterschiedlicher Perspektive die Entscheidung letztlich gleich. Kommt es dazu, dass sich die Beschäftigten verstärkt in Berufsgewerkschaften organisieren und der Einheitsgewerkschaft den Rücken kehren, weil sie sich von einer Standesvertretung Vorteile versprechen, zerbröselt die Solidarität untereinander. „Für Berufsgruppen mit Schlüsselstellungen in einem Unternehmen kann dies kurzfristig Erfolg versprechend sein“, sagt Firsching. Mittel- und langfristig führe die innerbetrieblich Berufskonkurrenz zur Schwächung der Arbeitnehmerposition im Betrieb und damit zu niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen.
Das ist sicher nicht der Grund der Arbeitgeber die Tarifeinheit zu beschwören. Sie befürchten ständige tarifliche Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Berufsvertretungen, die den Betriebsfrieden gefährden und einen kontinuierlichen Produktionsprozess unmöglich machten. Hagen Lesch, Tarifexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft: „Spartengewerkschaften verhalten sich egoistisch und unsolidarisch. Sie versuchen, für ihre Mitglieder ein Maximum herauszuholen, auch wenn dies auf Kosten anderer Berufsgruppen im Unternehmen geht.“ „Jeder gegen jeden“ könne zum innerbetrieblichen Tarifmotto werden. Ein Horrorszenario, das ständige Streiks und Auseinandersetzungen zur Folge haben könnte. Daran hat kein Arbeitgeber ein Interesse.
Für Firsching sind die Arbeitgeber an dieser Entwicklung alles andere als schuldlos. Im Gegenteil. Durch eine Kultur der Tarifflucht, von Ausgliederungen, dem Missbrauch von Leiharbeit, Fremdvergaben und anderen Lohndrückermaßnahmen unterliefen viele Arbeitgeber die Tarifverträge der großen DGB- Gewerkschaften. Es wurden die christlichen Gewerkschaften zur Lohndrückerei ebenso benutzt, wie andere Arbeitgeber freundliche Scheingewerkschaften. Insofern vollziehe das Gericht nur die betrieblichen Tatsachen nach.
Für den 1. Bevollmächtigten der IG Metall Schweinfurt, Peter Kippes, ist klar worin der politische Ausweg liegt: „Wir brauchen ein Gesetz in dem geregelt ist, dass im Betrieb nur der Tarifvertrag gelten soll, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern abgeschlossen hat.“ Eine Forderung die auch aus den Reihen politischer Parteien zu hören ist. |
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