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DGB Rhön-Grabfeld: Billiglöhne müssen teuer bezahlt werden (07.02.12)

Im Landkreis Rhön-Grabfeld müssen nach DGB-Berechnungen monatlich rd. 52.000 Euro an Steuermitteln aufgewendet werden, um Geringverdienern mit Vollzeitjob das Existenzminimum zu sichern. Rechnet man die Betroffenen mit sozialversicherten Teilzeitjobs hinzu, so sind es bereits gut 114.000 Euro, die Landkreis und Bund gemeinsam über das Hartz IV-System beisteuern müssen.

 „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist auch im Landkreis Rhön-Grabfeld ein ernstes Problem, das uns alle teuer zu stehen kommt“, so Frank Firsching, der Vorsitzende der DGB-Region Schweinfurt-Würzburg. Aufs ganze Jahr 2010 gerechnet summieren sich die Hartz IV-Aufwendungen für erwerbstätige Arme mit Vollzeitjob bereits auf 626.000 Euro und für jene mit sozialversicherter Teilzeitarbeit auf nochmals 790.000 Euro.

207 Haushalte wurden allein im Landkreis Rhön-Grabfeld im Durchschnitt des Jahres 2010 gezählt, die von der Arbeit mindestens eines sozialversichert Beschäftigten nicht leben konnten. Im Schnitt musste der Lohn ergänzend über Hartz IV um 551 Euro im Monat aufgestockt werden. Dabei nehmen längst nicht alle in Frage kommenden Geringverdiener ihren Anspruch auf zusätzliche Fürsorgeleistungen wahr. „Nur etwa jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte stockt den geringen Verdienst mit Hartz IV auf“, so Frank Firsching. Der DGB beruft sich dabei auf frühere wissenschaftliche Untersuchungen von Sozialforschern. Wesentliche Gründe für den Verzicht seien fehlendes Wissen, aber auch „Scham und Scheu“ vor dem Antragsverfahren. Viele wollten sich nicht quasi finanziell vor den Behörden „ausziehen“. Ein Ratgeber des DGB gibt viele hilfreiche Informationen für Niedriglohnempfänger, die Anspruch auf Hartz IV haben.

Neben den Aufstockern mit sozialversichertem Job gab es 2010 aber auch 23 Hartz IV-Haushalte von selbständig Tätigen und weitere 232 Haushalte, in denen mindestens eine Person einen Minijob hat. Unter Einbeziehung auch dieser Bedarfsgemeinschaften mussten insgesamt für alle Erwerbstätigen mit Niedrigeinkommen in Landkreis Rhön-Grabfeld sogar fast 323.000 Euro ergänzend zum Lohn über Hartz IV aufgestockt werden. Dies entspricht einer Jahressumme von sage und schreibe 3,873 Mio. Euro für alle erwerbstätigen Armen, die durch Hartz IV aufgestockt werden musste; diese enorme Summe zeigt, wie teuer Armut trotz Arbeit auch im Landkreis Rhön-Grabfeld ist.

„Wenn Lohndumping und prekäre Beschäftigung nicht zurückgedrängt werden, müssen bundesweit sogar Steuermittel dauerhaft in Milliardenhöhe aufgebraucht werden. Dadurch drohen weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die existenzsichernde Löhne zahlten und denjenigen, die sich die Armutsfalle zunutze machen“, so Gudrun Scheuplein, Vorsitzende des DGB-Kreisverbands Rhön-Grabfeld. Die staatliche Subventionierung der Niedriglöhne müsse durch Mindestlöhne nicht unter 8,50 Euro die Stunde und ein besseres Wohngeld, insbesondere für Geringverdiener mit Kindern, zurückgedrängt werden. Gesetzliche Mindestlöhne würden Bund, Städte und Gemeinden gleichermaßen entlasten und finanzielle Spielräume für andere wichtige Aufgaben im Bildungs- und Sozialsystem schaffen.

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