Im Landkreis Bad Kissingen müssen nach DGB-Berechnungen monatlich rd. 104.000 Euro an Steuermitteln aufgewendet werden, um Geringverdienern mit Vollzeitjob das Existenzminimum zu sichern. Rechnet man die Betroffenen mit sozialversicherten Teilzeitjobs hinzu, so sind es bereits gut 196.000 Euro im Monat, die Landkreis und Bund gemeinsam über das Hartz IV-System beisteuern müssen.
„Armut trotz Erwerbstätigkeit ist auch im Landkreis Bad Kissingen ein ernstes Problem, das uns alle teuer zu stehen kommt“, so Frank Firsching, der Vorsitzende der DGB-Region Schweinfurt-Würzburg.Aufs ganze Jahr 2010 gerechnet summieren sich die Hartz IV-Aufwendungen für erwerbstätige Arme mit Vollzeit bereits auf 1,252 Mio. Euro und für jene mit sozialversicherter Teilzeit auf nochmals 1,160 Mio. Euro.
350 Haushalte wurden allein im Landkreis Bad Kissingen im Durchschnitt des Jahres 2010 gezählt, die von der Arbeit mindestens eines sozialversichert Beschäftigten nicht leben konnten. Im Schnitt musste der Lohn ergänzend über Hartz IV um 561 Euro im Monat aufgestockt werden. Dabei nehmen längst nicht alle in Frage kommenden Geringverdiener ihren Anspruch auf zusätzliche Fürsorgeleistungen wahr. „Nur etwa jede/r zweite Vollzeitbeschäftigte stockt den geringen Verdienst mit Hartz IV auf“, so Frank Firsching. Der DGB beruft sich dabei auf frühere wissenschaftliche Untersuchungen von Sozialforschern. Wesentliche Gründe für den Verzicht seien fehlendes Wissen, aber auch „Scham und Scheu“ vor dem Antragsverfahren. Viele wollten sich nicht quasi finanziell vor den Behörden „ausziehen“. Ein Ratgeber des DGB gibt viele hilfreiche Informationen für Niedriglohnempfänger, die Anspruch auf Hartz IV haben.
Neben den Aufstockern mit sozialversichertem Job gab es 2010 aber auch 55 Hartz IV-Haushalte von selbständig Tätigen und weitere 385 Haushalte, in denen mindestens eine Person einen Minijob hat. Unter Einbeziehung auch dieser Bedarfsgemeinschaften mussten insgesamt für alle Erwerbstätigen mit Niedrigeinkommen im Landkreis Bad Kissingen sogar 567.000 Euro Monat für Monat ergänzend zum Lohn über Hartz IV aufgestockt werden. Dies entspricht einer Jahressumme von sage und schreibe 6,811 Mio. Euro für alle erwerbstätigen Armen, die durch Hartz VI aufgestockt werden müsste; diese enorme Summe zeigt, wie teuer Armut trotz Arbeit auch im Landkreis Bad Kissingen ist.
„Wenn Lohndumping und prekäre Beschäftigung nicht zurückgedrängt werden, müssen bundesweit sogar Steuermittel dauerhaft in Milliardenhöhe aufgebraucht werden. Dadurch drohen weitere Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, die existenzsichernde Löhne zahlten und denjenigen, die sich die Armutsfalle zunutze machen“, so Gerhard Klamet, Vorsitzender des DGB-Ortsverbands Bad Kissingen. Die staatliche Subventionierung der Niedriglöhne müsse durch Mindestlöhne nicht unter 8,50 Euro die Stunde und ein besseres Wohngeld, insbesondere für Geringverdiener mit Kindern, zurückgedrängt werden. Gesetzliche Mindestlöhne würden Bund, Städte und Gemeinden gleichermaßen entlasten und finanzielle Spielräume für andere wichtige Aufgaben im Bildungs- und Sozialsystem schaffen.
Pressemeldung zum Download