DGB: 11,2 % der Beschäftigten wurden 2009 im Landkreis Rhön-Grabfeld arbeitslos – hohe Fluktuation (19.05.10)
Nach Informationen des DGB haben im Jahr 2009 insgesamt 3.123 sozial versicherte Beschäftigte im Landkreis Rhön-Grabfeld ihren Job verloren. Doch fast ebenso viele haben durch hohe Fluktuation am Arbeitsmarkt auch wieder einen neuen Job gefunden. „Unabhängig des Saldos widerlegen diese Zahlen zunächst eindeutig die Mär vom starren Arbeitsmarkt durch den Kündigungsschutz“, meint DGB Regionsvorsitzender Frank Firsching. „Während die einen arbeitslos werden, finden andere zum Teil auch in der Krise noch einen neuen Job“, sagte die DGB-Kreisverbandsvorsitzende Gudrun Scheuplein und betonte, dass wegen der nach wie vor großen Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt das Entlassungsrisiko der Beschäftigten weit größer sei als häufig unterstellt. Immerhin 11,2 % der Beschäftigten sind im Laufe des vergangenen Jahres arbeitslos geworden. Andere hingegen haben auch im Krisenjahr 2009 wieder einen Job gefunden, so dass sich der Beschäftigungsbestand per Saldo bisher „nur“ um 161 sozialversicherte Jobs verringert habe. „Ohne staatliches Eingreifen, z.B. durch Konjunkturpakete und die Verlängerung der Kurzarbeiterregelung, wäre der Arbeitsplatzverlust im Krisenjahr 2009 um ein vielfaches höher ausgefallen“, resümiert Scheuplein. Die DGB Kreisvorsitzende warnt gleichzeitig vor verfrühter Zufriedenheit, da die Personalabbaupläne von Siemens noch nicht vollständig vom Tisch seien.
Dabei sei erschreckend zu sehen, dass viele neue Arbeitslose direkt ins Hartz IV-System abrutschen, sagte Scheuplein „Bereits die Hälfte derjenigen, die aus sozial versicherter Beschäftigung arbeitslos werden, geraten in die Hartz IV-Falle. Obwohl sie zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, erhalten sie keine oder eine so niedrige Unterstützungsleistung der Arbeitslosenversicherung, dass sie verarmen und auf staatliche Fürsorge angewiesen sind.“
„Um das Verarmungsrisiko von Arbeitslosen zu verringern, sollten befristet Beschäftigte bereits dann Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten, wenn sie in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr sozialversichert beschäftigt waren“, forderte Scheuplein. Bisher würden nur Zeiten der letzten zwei Jahren berücksichtigt. Zugleich plädiere der DGB für ein befristetes Überbrückungsgeld von einem Jahr für alle Arbeitslosengeldempfänger, die in der aktuellen Krise unverschuldet arbeitslos werden. „Es ist schon schlimm, dass etliche Beschäftigte allein wegen der Spekulationen der Finanzhaie ihren Job verlieren. Nun muss verhindert werden, dass Menschen, die jahrelang gearbeitet haben, nicht nach kurzer Zeit verarmen und den Gang zu den Hartz IV-Behörden antreten müssen“, betonte Scheuplein. |
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