DGB Ortsverband Bad Kissingen: Steigendes Verarmungsrisiko am Ende des Berufslebens stoppen. Ältere Arbeitslose besser absichern und Eingliederung verbessern. (24.10.2007)
„Etwa 60% der älteren Arbeitslosen ab 50 Jahre erhält im Landkreis Bad Kissingen noch Arbeitslosengeld während rd. 40 % bereits auf Hartz IV abgerutscht sind“, so der DGB-Ortsverbandsvorsitzender Berthold Geis.
Von den 896 älteren Arbeitslosen in unserem Landkreis wurden im September 2007 nur noch 519 von der Arbeitslosenversicherung betreut und 377 auf Hartz IV verwiesen. Diese Fakten zeigen nach Einschätzung von Berthold Geis, wie notwendig der DGB-Vorschlag nach Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere ist. Dieser Vorschlag nach einer stufenweisen Verlängerung des Arbeitslosengeldes sei pragmatisch und finanziell vertretbar, weil er nicht zur alten Regelung von 32 Monaten zurückgeht, sondern lediglich eine stufenweise Verlängerung auf bis zu 24 Monate vorsehe.
Die anziehende Konjunktur habe erfreulicherweise dafür gesorgt, dass das Risiko, den Job zu verlieren, zwar abgenommen habe; aber die Chancen Älterer, aus Arbeitslosigkeit wieder in Erwerbstätigkeit einzusteigen, haben sich noch nicht nachhaltig verbessert – trotz guter Konjunktur. Auch die arbeitsmarktpolitische Förderung für ältere Arbeitslose sei keinesfalls zufriedenstellend.
Die längere Zahlung von ALG I kann daher nur ein Aspekt sein, um die ungünstigen Chancen Älterer auf dem Arbeitsmarkt ausgleichen zu können. Ebenfalls notwendig seien zusätzliche Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote. Um möglichem Missbrauch und einer Verlagerung betrieblicher Risiken auf die Arbeitslosenversicherung entgegenwirken zu können, müsse ebenso die Erstattungspflicht der Arbeitgeber bei Entlassung langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer wieder eingeführt werden.
Die Verkürzung des ALG I sei keinesfalls zentrale Ursache für den Rückgang der Arbeitslosigkeit unter Älteren, sondern vielmehr die gute Konjunktur sowie die steigende Zahl der Altersteilzeitfälle, die auch in der Freistellungsphase zu den versicherungspflichtigen Beschäftigten zählen.
Die Kürzung des ALG I trat erst im Februar 2006 in Kraft, die ersten älteren Arbeitslosen konnten erst vor wenigen Monaten in Hartz IV abrutschen. „Wenn die Kürzungen beim ALG I voll wirksam werden, wird sich das Verarmungsrisiko am Ende des Berufslebens ohne Umsetzung der DGB-Vorschläge nochmals deutlich erhöhen“, so der Ortsverbandsvorsitzender Berthold Geis. Diese Abwärtsspirale ist bereits im Gange, auch wenn längst nicht alle Arbeitsuchenden als Arbeitslose gezählt werden.
Alles in allem sind bereits 890 Menschen im erwerbsfähigen Alter von 50 bis unter 65 Jahre auf Hartz IV angewiesen. Ihre Zahl erhöhte sich innerhalb eines Jahres um 13 Personen bzw. 1,49% während die der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen insgesamt um 13,49% gesunken ist (Stand Mai 2007). Finanzielle Nachbesserungen beim Arbeitslosengeld für Ältere sind notwendig, damit einem Anstieg des Verarmungsrisikos am Ende des Berufslebens entgegengewirkt werden kann. Berthold Geis appellierte zugleich an die Betriebe, auch den älteren Arbeitslosen eine Chance bei der Besetzung neuer Stellung zu geben.
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