Armut von Erwerbstätigen im Landkreis Rhön-Grabfeld steigt schneller als sozialversicherte Jobs (20.12.07)
Im Landkreis Rhön-Grabfeld steigt – trotz guter Konjunktur – das Verarmungsrisiko von Erwerbstätigen. So das Ergebnis einer Auswertung der amtlichen Statistik durch die DGB-Region Main/Rhön-Schweinfurt.
Donnerstag, 20. Dezember 2007
Im Landkreis Rhön-Grabfeld steigt – trotz guter Konjunktur – das Verarmungsrisiko von Erwerbstätigen. So das Ergebnis einer Auswertung der amtlichen Statistik durch die DGB-Region Main/Rhön-Schweinfurt.
Im Frühjahr 2007 (April) wurden 416 Menschen gezählt, die zwar einer sozialversicherten Beschäftigung nachgingen, aber dennoch nicht genug zum Leben hatten. Sie waren auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen, obwohl ihr Nettolohn unter der offiziellen Armutsgrenze lag, mussten sie Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zahlen. Zwischenzeitlich seien 1,5 % aller 28.326 sozialversichert Beschäftigten im Landkreis wohnhaft auf aufstockende Hartz IV-Leistungen angewiesen, so die Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Rhön-Grabfeld, Gudrun Scheuplein. Im Sommer 2005 lag der Anteil der erwerbstätigen Aufstocker hingegen erst bei 0,9 % der Beschäftigten.
Diese Fakten zeigen nach Einschätzung des DGB, dass der Anstieg der auf Hartz IV angewiesenen Geringverdiener weit stärker ist als der der Beschäftigung insgesamt. Zwar nehme die Arbeitslosigkeit erfreulicherweise ab, doch die Zahl der prekären – nicht existenzsichernden Jobs – steigt rasant. Ein deutlich ansteigender Anteil der versicherten Beschäftigten werde auf Armutslöhne verwiesen, die der Staat erst auf das gesellschaftliche Existenzminimum anheben müsse. Die Dunkelziffer der verschämten Armen trotz Arbeit sei dabei nicht einmal berücksichtigt. Besonders betroffen seien Beschäftigte in der Gastronomie und dem übrigen Dienstleistungsgewerbe. Allein in der Leiharbeit sei jeder achte Beschäftigte auf staatliche Fürsorge angewiesen.
Besorgt äußerste sich Gudrun Scheuplein zugleich über das steigende Verarmungsrisiko auch unter kleinen Selbständigen. Im Landkreis zählten zwischenzeitlich 28 Selbständige zu den Hartz IV Empfängern, Tendenz weiter steigend. Hinzu kommen 5.265 Leute mit einem Mini-Job. Fast jeder/jede fünfte Mini-Jobber im Landkreis erhalte ergänzend Hartz IV.
Diese untragbare Situation müsse aus Sicht des DGB schnellstens korrigiert werden. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar Sozialbeiträge zahlen müssen, doch von ihrer eigenen Arbeit nicht leben können.
Eine Lohnuntergrenze sei dringend notwendig, damit Betriebe nicht länger Arbeitnehmer zu Hungerlöhnen arbeiten lassen, die der Staat dann erst auf das gesellschaftliche Existenzminimum anheben muss. Mindestlöhne hingegen stoppen Lohndumping und verhindern wirtschaftliche Verwerfungen, weil alle Arbeitgeber zumindest bei vollzeitnaher Beschäftigung das Sozialhilfeniveau sicherstellen müssen.
Gudrun Scheuplein erinnerte daran, dass eine aktuelle – im Oktober 07 veröffentlichte – Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit gezeigt habe, dass der bereits am Bau bestehende Mindestlohn in Westdeutschland keine Arbeitsplätze vernichtet habe.
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