Pressemitteilungen 2008
DGB: Kurzarbeit und Qualifizierung statt Kündigung (18.12.08)
DGB- Regionsvorsitzender Frank Firsching fordert die Unternehmen auf statt zu entlassen alle gesetzlichen und tariflichen Möglichkeiten auszuschöpfen die Beschäftigten zu halten. Insbesondere verweist Firsching auf das Kurzarbeitergeld (KuG) und das WeGebAU- Qualifizierungsprogramm, welche in einer Rezession an Bedeutung zulegen.
Das Kurzarbeitergeld ist eine „Muss- Leistung“, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur an die betroffenen Beschäftigten eines Betriebes bezahlt werden muss. Die Betriebsgröße spielt dabei keine Rolle. Allerdings müssen vier Bedingungen erfüllt werden:
- Der Arbeitsausfall muss auf „wirtschaftlichen Gründen“ beruhen, z.B. das Wegbrechen von Aufträgen in einer Rezession.
- Der Arbeitsausfall darf voraussichtlich nur so lange dauern wie KuG bezogen werden kann (heute 12 Monate, ab 2009: 18 Monate).
- Es muss mindesten ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes oder Betriebsteiles betroffen sein. Sie müssen infolge der Kurzarbeit über 10% weniger verdienen.
- Andere Möglichkeiten, wie z.B. der Abbau von Arbeitszeitkonten oder der Abbau von altem Urlaub müssen in der Regel vorrangig genutzt werden.

„Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument Entlassungen infolge eines Auftragsrückgangs zu vermeiden. Der Arbeitgeber hat den Vorteil Spielraum zu bekommen, die Arbeitnehmer haben den Vorteil einen Geldausgleich für eine Lohnkürzung wegen Arbeitszeitreduzierung zu erhalten.“, sagte Firsching. „Ein Teilzeitarbeitslosengeld sozusagen.“

Einseitig anordnen kann der Arbeitgeber Kurzarbeit übrigens nicht. Er braucht entweder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder einzelvertragliche Regelungen mit den betroffenen Beschäftigten oder Änderungskündigungen. Firsching empfiehlt den Betriebsräten kollektiv gültige Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Wenn gewünscht gebe es Hilfe bei den DGB- Gewerkschaften.

Der Lohnverlust durch Kurzarbeit wird von der Arbeitsagentur über das KuG zu 60% (mit Kind 67%) ausgeglichen. Die Summe für alle Anspruchsberechtigten eines Betriebes wird von der Agentur für Arbeit monatlich an den Betrieb gezahlt, der dann verpflichtet ist die individuellen Ansprüche zu berechnen und an die Betroffenen auszuzahlen.

Firsching rechnet mit einem Anstieg der Kurzarbeit in den nächsten Monaten. „Klar ist, dass vor allem größere Betriebe über die Möglichkeiten des KuG informiert sind. Uns geht es hauptsächlich darum auch kleinere Betriebe auf das KuG hinzuweisen. Kompetente Auskünfte darüber gibt es sicher beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Schweinfurt.“

Für viele Betriebe kann außerdem das „WeGebAU“ Programm der Bundesagentur für Arbeit gerade jetzt interessant sein, meint der DGB- Regionschef.
Hierbei geht es um die Weiterqualifizierung von gering Qualifizierten und älteren Arbeitnehmern. Ziel des von den Gewerkschaften entwickelten Programms ist es, durch die Qualifizierung die beruflichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen zu erhöhen und damit Entlassungen zu vermeiden.
Das Bundesprogramm leistet eine volle Übernahme der Weiterbildungskosten für un- oder angelernte Beschäftigte beim Nachholen eines Berufsabschlusses unabhängig von der Unternehmensgröße. Weiterhin einen Zuschuss für den Arbeitgeber, wenn er un- oder angelernte Beschäftigte unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Weiterbildung freistellt , sowie eine volle Übernahme der Weiterbildungskosten für ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

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